Suchmaschinen-Delisting bezeichnet das Verfahren, mit dem beantragt wird, bestimmte zulässige Inhalte aus den Suchergebnissen auszuschließen. Walther Kranz unterstützt Organisationen dabei, Risiken für die Online-Reputation fundiert zu bewerten, Belege strukturiert zu dokumentieren und entsprechende Anträge zu koordinieren. Das Entfernen eines Suchergebnisses löscht die ursprüngliche Quellseite nicht aus dem Internet.

Wann eine Prüfung zum Suchmaschinen-Delisting sinnvoll ist

Eine Prüfung ist dann hilfreich, wenn Suchergebnisse veraltete Angaben, offengelegte personenbezogene Daten, Identitätsmissbrauch oder Inhalte zeigen, für die eine spezifische Plattformrichtlinie oder eine rechtliche Grundlage greifen kann. Kritische Berichterstattung oder eine unvorteilhafte Meinungsäußerung stellt für sich genommen noch keinen Löschungsgrund dar.

Was wir tun

Wir prüfen die relevanten URLs und Suchergebnisse, unterscheiden Originalveröffentlichungen von Kopien und untersuchen technische Zusammenhänge zwischen Websites. Unsere Zusammenarbeit mit Wiener Labs bindet technisch-forensische Analysen direkt in die kommunikative Reputationsarbeit ein.

Wir erstellen ein belastbares Belegdossier, identifizieren den zuständigen Publisher- oder Plattformkanal und koordinieren die Anträge im vereinbarten Umfang. Wo eine juristische Bewertung erforderlich ist, arbeiten wir eng mit den Rechtsberatern des Auftraggebers zusammen.

Ein klar strukturierter Prozess

1. Bestandsaufnahme (Assessment): Erfassung der betroffenen URLs, Suchbegriffe, Zielmärkte sowie der sachlichen oder rechtlichen Grundlage des Antrags.

2. Beweissicherung (Evidence): Dokumentation der Inhalte und ihrer Verbreitung, klare Trennung zwischen gesicherten Erkenntnissen und offenen Beobachtungen sowie Bewertung der verfügbaren Handlungsoptionen.

3. Koordination: Vorbereitung und Nachverfolgung der entsprechenden Anträge mit Autorisierung des Auftraggebers. Die Entscheidung über eine Entfernung liegt bei den jeweiligen Publishern und Plattformbetreibern.

4. Nachverfolgung (Follow-up): Getrennte Überprüfung der Verfügbarkeit auf der Quellseite und der Sichtbarkeit in den Suchergebnissen – inklusive Dokumentation von Zeitpunkten, Regionen und verbleibenden Unsicherheiten.

Was Sie erhalten

Einen initialen Prüfbericht, ein strukturiertes URL- und Belegregister, einen Maßnahmenplan, eine Statusdokumentation der eingereichten Anträge sowie laufende Follow-up-Berichte. Umfang und Berichtsintervalle werden nach der Erstbewertung gemeinsam festgelegt.

Welche Inhalte können entfernt werden?

Die Erfolgsaussichten hängen vom jeweiligen Inhalt, der anwendbaren Richtlinie oder Rechtsgrundlage sowie der Entscheidung des Publishers oder Suchmaschinenbetreibers ab. Wir geben kein Versprechen auf die Entfernung jedes negativen Suchergebnisses, keinen festen Abschlusstermin und keine Garantie auf ein dauerhaftes weltweites Verschwinden von Inhalten ab.

Suchmaschinen-Delisting oder Entfernung an der Quelle?

Ein Suchmaschinen-Delisting betrifft ausschließlich die Auffindbarkeit über ein Suchergebnis. Eine Anfrage beim Publisher richtet sich hingegen an den ursprünglichen Inhalt auf der Quellseite. Wurde eine Seite bereits geändert oder gelöscht, ist häufig ein Antrag auf Aktualisierung veralteter Suchergebnisse der richtige Weg. Der Leitfaden von Google zur Entfernung von Inhalten erläutert diese unterschiedlichen Optionen im Detail.

Teil einer ganzheitlichen Reputationsstrategie

Technische Maßnahmen lassen sich eng mit unserer Krisenkommunikation verzahnen. Erfahren Sie mehr über unseren digital-forensischen Ansatz im Online-Reputationsmanagement.

Prüfung zum Suchmaschinen-Delisting besprechen

Kontaktieren Sie Walther Kranz mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und den betroffenen Websites. Wir stimmen den Prüfungsumfang sowie einen sicheren Weg für den Austausch der Nachweise mit Ihnen ab.

Praxisleitfaden

Suchmaschinen-Delisting erklärt: Suchergebnisse versus Entfernung von Inhalten